Achtung
Wenn Sie uns ab dem 01. September 2020 eine Waffe/ein Waffenteil zum Handel (Ankauf), zur Reparatur, Kommission oder Verwahrung überlassen wollen, bitten wir Sie, Ihr NWR-ID-Stammdatenblatt bei der Waffenbehörde anzufordern.
Zum Kauf einer Waffe auf Ihre WBK sind die Personen-NWR-ID und die Erlaubnis-NWR-ID mitzubringen. Bei Reparaturen oder dem Verkauf einer Ihrer Waffen an uns ist zusätzlich die Waffen-NWR-ID nötig. Bei einem Erwerb auf Jagdschein/ Ersatzbescheinigung reichen zusätzlich Geburtsdatum und -ort aus.
Ohne diese NWR-IDs ist uns leider kein Erwerb (Ankauf, Verwahrung etc.), keine Überlassung (Verkauf) oder Reparatur ab dem 01.09.2020 mehr möglich."